Impressum
Lieber Reisekunde, bitte schenken Sie den
nachstehenden Informationen Ihre Aufmerksamkeit. Hierzu einige
Erläuterungen zu wichtigen nachfolgend regelmäßig verwendeten Begriffen:
Veranstalter einer (Pauschal-)Reise ist grundsätzlich, wer - mindestens -
zwei im voraus bestimmte einzelne Reiseleistungen als Gesamtheit anbietet
(§ 651a BGB), zum Beispiel Hotel und Flug in einer im voraus bestimmten
Bündelung. Vertragspartner werden der Reisende und der Veranstalter der
Reise. Es ist ein Sicherungsschein zu erteilen (§ 651k BGB). Das Reisebüro
kann - eher ausnahmsweise - auch Veranstalter der Reise sein.
Vermittler einer (Pauschal-) Reise ist der derjenige, der die
Reiseleistungen zwischen dem Reisenden und dem Veranstalter der Reise
vermittelt (§§ 675, 631 BGB). Das Reisebüro ist in der Regel Vermittler
der Reise.
Leistungsträger ist derjenige, der im Reisevertragsverhältnis eine
Leistung erbringt, also das Hotel, die Fluggesellschaft etc.
Reisevertragsrecht ist das Verbraucherschutzrecht nach § 651a ff. BGB bei
der Anbahnung und Durchführung einer (Pauschal-) Reise und regelt das
Verhältnis zwischen dem Reisenden und dem Veranstalter der Reise. Für
Reiseeinzelleistungen ist Reisevertragsrecht anzuwenden, wenn
Ferienunterkünfte, Hotelzimmer, Wohnmobile etc. veranstaltergleich
angeboten werden.
Soweit Sie eine Pauschalreise buchen, sind die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters zu beachten, bei dem Sie die
Reise gebucht haben. Sofern die Buchung über einen Reisevermittler
zustande gekommen ist, sind für die Vermittlung auch dessen Allgemeine
Geschäftsbedingungen zu beachten. Sofern Sie einzelne Leistungen, wie zum
Beispiel Beförderung oder Unterkunft separat buchen, beachten Sie bitte
die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Leistungsanbieters.
Sofern Sie über diese Website eine Pauschalreise buchen, beachten Sie
bitte unsere Vermittlungsbedingungen. Möchten Sie eine von uns angebotene
Pauschalreise buchen, beachten Sie bitte unsere allgemeinen
Reisebedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der anderen
Veranstalter, Leistungsträger bzw. Anbieter werden Ihnen bei dem
jeweiligen Buchungsvorgang verfügbar gemacht.
B) Nutzungsverhältnis zur Nutzung dieser Website
Bitte beachten Sie auch die
Nutzungsbedingungen für diese Website, die allgemeine Grundsätze der
Nutzung der Website und die
Datenschutzerklärung beinhalten und ergänzend zu den nachstehenden
Bestimmungen gelten.
Nachstehend finden Sie C) unsere Vermittlungsbedingungen für die Fälle, in
denen wir Vermittler der Reise bzw. Leistung sind,
D) unsere Reisebedingungen für die Fälle, in den wir selbst Veranstalter
der Reise sind
C) Vermittlungsbedingungen
1.Geltungsbereich
Diese Vermittlungsbedingungen gelten für unsere Vermittlungsleistungen.
Der Nutzer der Website kann hier die Verfügbarkeit von Reisen und
sonstigen Leistungen entsprechend seinen Wünschen und Angaben untersuchen
und Reisen sowie andere Leistungen buchen. Des weiteren stehen allgemeine
Reiseinformationen und - hinweise zur Verfügung.
2.Vermittlung von Reisen und sonstigen Leistungen für Dritte
1.Wir treten als Vermittler zwischen dem Veranstalter von (Pauschal-)
Reisen sowie sonstigen Anbietern von Leistungen und dem Kunden (Nutzer
dieser Website) auf und sind nicht als Vertragspartner an der Erbringung
der Leistung beteiligt. Anderes gilt nur, wenn wir im Angebot von
Leistungen als Veranstalter benannt oder gekennzeichnet sind; in diesem
Fall gelten unsere in Teil D) geregelten Reisebedingungen.
2.Die von uns im Internet dargestellten Angebote stellen KEIN
verbindliches Vertragsangebot von uns oder des jeweiligen Veranstalters
bzw. Anbieters dar. Mit der Eingabe seiner Daten und dem Absenden des
Online-Buchungsformulars gibt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot
ab. Das Vertragsverhältnis kommt zustande, wenn dem Kunden eine
Annahmeerklärung zugeht. Eventuell von uns erklärte Empfangsbestätigungen
(d.h. die bloße Bestätigung, den Vermittlungsauftrag erhalten zu haben),
stellen keine Annahme des Angebotes dar. Der Vertrag mit dem Kunden kommt
bei einer verfügbaren Reise oder Leistung mit dem Veranstalter oder
Leistungserbringer zustande, wenn dieser die Annahme des Angebots des
Kunden erklärt.
3.Wir übernehmen keinerlei Haftung für die Durchführung der auf der
Website präsentierten oder gebuchten Reiseleistungen/Angebote und geben
keine Zusicherungen für die Eignung oder Qualität der auf der Website
dargestellten Reiseleistungen/Angebote. Verantwortlich dafür ist der
jeweilige Veranstalter/ Anbieter, mit dem der Kunde den Vertrag schließt.
3.Serviceentgelt
1.Der Kunde beauftragt uns im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages
damit, ihn im Hinblick auf die Leistungen der Veranstalter bzw. Anbieter
zu beraten und ihm diese vermitteln. Zum Teil werden hierfür
Serviceentgelte erhoben.
2.Das Serviceentgelt ist zusätzlich zu den Ansprüchen der Veranstalter
bzw. Anbieter zu zahlen und sofort fällig. Im Rahmen der Vermittlung von
Pauschalreisen hat der Kunde nur für in der Preisliste aufgeführte
Sonderleistungen des Vermittlers ein Serviceentgelt zu entrichten, es sei
denn, es wird individuell etwas anderes vereinbart.
4.Einbeziehung von AGB der Veranstalter und Leistungserbringer
Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Veranstalter bzw.
Leistungserbringer gelten die dort vereinbarten Vertragsbedingungen und
die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des jeweiligen Veranstalters
bzw. Anbieters bzw. deren Leistungsträger. Diese Vertragsbedingungen und
die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden in den einzelnen
Leistungsausschreibungen benannt und verfügbar gemacht. Darin können z. B.
Zahlungsbedingungen, Bestimmungen über Fälligkeit, Haftung, Stornierung,
Umbuchung und Rückzahlung sowie andere Rechte und Pflichten geregelt sein.
Der Kunde ist verpflichtet sich, sich bezüglich des genauen Inhalts der
anwendbaren Vertragsbedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
in den angebotenen Informationsquellen, insbesondere soweit diese durch
Wiedergabe auf der Website angeboten werden, zu unterrichten. Auf die
Unkenntnis ihm auf diesem Weg in zumutbarer Weise verfügbar gemachter
Vertragsbedingungen und AGB kann sich der Kunde nicht berufen.
5.5. Pflichten des Kunden
Mängel unserer Vermittlungsleistung sind uns gegenüber unverzüglich
anzuzeigen. Uns ist Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Unterbleibt diese
Anzeige schuldhaft, entfallen jedwede Ansprüche des Kunden aus dem
Vermittlungsvertrag, soweit eine zumutbare Abhilfe durch uns möglich
gewesen wäre. Unberührt bleiben Ansprüche aus deliktischer Haftung.
6.Versicherungen
Wir weisen auf die Möglichkeit und etwaige Notwendigkeit des Abschlusses
von geeigneten Versicherungen, insbesondere
1.einer Reiserücktrittskostenversicherung und/oder einer Versicherung zur
Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit,
2.Reisegepäckversicherung,
3.Auslandskrankenversicherung
hin. Die Prüfung der Notwendigkeit des Abschlusses und der Eignung einer
der genannten oder weiterer Versicherungen obliegt ausschließlich dem
Kunden.
7.Zahlung des Preises
1.Soweit wir Reise- oder sonstige Leistungen in Rechnung stellen und
diesbezügliche Zahlungen einziehen, geschieht dies im Namen und für
Rechnung des jeweiligen Veranstalters bzw. Anbieters. Unberührt bleiben
die Rechte zur Einziehung uns zustehender Serviceentgelte.
2.Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) sowie sonstigen Regelungen des jeweiligen
Veranstalters bzw. Anbieters. Soweit wir Zahlungen für Veranstalter einer
Pauschalreise entgegennehmen, so dürfen wir vor Ende der Reise erst nach
Erteilung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB Zahlungen
auf den Reisepreis fordern und annehmen. Eine Anzahlung fordern wir in
einem solchen Fall im Auftrag des Veranstalters erst nach Übermittlung des
Sicherungsscheines in Höhe von bis zu 20% des Reisepreises.
3.Wir behalten uns vor, etwaige Rückbelastungsentgelte bei
Kreditkartenzahlung oder bei Banklastschrift an den Kunden
weiterzuberechnen.
8.Haftung
1.Wir haften nicht für den Vermittlungserfolg oder die Erbringung der
Leistung selbst, sondern nur dafür, dass die Vermittlung mit der
erforderlichen Sorgfalt vorgenommen wird. Bei der Erteilung von Hinweisen
und Auskünften im Rahmen des Gesetzes haften wir für die sorgfältige
Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an den Kunden.
Eine Haftung für die Richtigkeit erteilter Auskünfte besteht gemäß § 676
BGB nicht. Dies gilt nicht, wenn ein besonderer Auskunftsvertrag
abgeschlossen wurde.
2.Wir sind in dem uns zumutbaren Umfang bemüht sicherzustellen, dass die
auf der Website verfügbaren Informationen, Software und sonstigen Daten,
insbesondere in Bezug auf Preise, Beschränkungen und Termine, zum
Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell, vollständig und richtig sind.
3.Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und
Zuverlässigkeit sowie Zulässigkeit von fremden Inhalten, es sei denn, es
treffen uns diesbezüglich gesetzliche Haftungsgründe.
4.Wir haften nicht für den nicht von uns zu vertretenden Verlust,
Untergang oder Beschädigung der Unterlagen im Zusammenhang mit der
Versendung.
Die einzelnen Angaben zu den (Pauschal-) Reisen und Leistungen beruhen auf
den Angaben der Veranstalter bzw. Anbieter. Diese stellen keine
Zusicherung von unserer Seite dar. Sämtliche auf der Website präsentierten
Leistungen sind nur begrenzt verfügbar. Wir haften nicht für die
Verfügbarkeit einer Leistung zum Zeitpunkt der Buchung. Dies gilt nicht,
soweit uns fehlerhafte oder unrichtige Angaben bekannt waren oder bei
Anwendung handels- und branchenüblicher Sorgfalt bekannt sein mussten.
Insoweit ist die Haftung von uns für das Kennenmüssen solcher Umstände
jedoch auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt.
D) Reisebedingungen
Vorbemerkung:
Bitte beachten Sie, dass diese nachstehenden Reisebedingungen nur für die
Fälle Anwendung finden, in den wir Veranstalter der von Ihnen gebuchten
Reise im Sinne des § 651a Abs. 1 BGB sind. Lesen Sie bitte hierzu
insbesondere auch die im Teil A) Vorbemerkungen niedergelegten
Erläuterungen, unter welchen Voraussetzungen die Veranstaltung einer
(Pauschal-) Reise vorliegt.
1.Abschluss des Reisevertrages
1.Mit der Anmeldung bietet der Kunde uns als Veranstalter den Abschluss
eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt unter Nutzung
der dafür vorgesehenen Buchungsroutine im Internet. Lediglich in den
Fällen, in denen dies ausdrücklich in der Reisebeschreibung, der
Buchungsroutine, dem Katalog, oder dem Prospekt niedergelegt ist, kann die
Anmeldung in der dort benannten Form auch schriftlich, mündlich,
fernmündlich, per Telefax bzw. Email erfolgen.
2.Die von uns im Internet oder in sonstigen der Buchung zugrunde liegenden
Beschreibungen der Reiseleistungen dargestellten Angebote stellen KEIN
verbindliches Vertragsangebot dar.
Mit der Eingabe seiner Daten und dem Absenden des Online-Buchungsformulars
gibt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot ab. Die Anmeldung erfolgt
durch den Kunden auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer,
für deren Vertragsverpflichtungen der Kunde wie für seine eigenen
Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte
Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
3.Eventuell von uns erklärte Empfangsbestätigungen (d.h. die bloße
Bestätigung, den Vermittlungsauftrag erhalten zu haben), stellen keine
Annahme des Angebotes dar.
4.Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Die Annahme bedarf
keiner bestimmten Form, erfolgt aber in der Regel bei Buchungen im
Internet durch eine elektronisch übermittelte Annahmeerklärung. Bei oder
unverzüglich nach Vertragsschluss stellen wir die Reisebestätigung zur
Verfügung.
2.Leistungen sowie Leistungsänderungen
1.Allein maßgeblich für die vom Veranstalter geschuldete Leistung ist die
Leistungsbeschreibung im Internet und der Inhalt der Reisebestätigung.
Andere Beschreibungen der Reiseleistungen einschließlich der dortigen
Preisangaben werden nur und lediglich insoweit Vertragsbestandteil, wie in
der im Internet veröffentlichen Leistungsbeschreibung darauf ausdrücklich
Bezug genommen wird. Unberührt bleiben mit dem Kunden wirksam getroffene
zusätzliche Vereinbarungen.
2.Änderungen und Abweichungen wesentlicher Reiseleistungen von dem
vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig
werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden,
sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den
Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
3.Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die
geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4.Wir sind verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder
-abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
5.Im Falle einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde
berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme
an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der
Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus unserem
Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach
unserer Erklärung über die Änderung der Reiseleistung uns gegenüber
geltend zu machen.
3.Zahlung des Preises und Aushändigung der Reiseunterlagen
1.Vor Ende der Reise dürfen wir erst nach Erteilung des Sicherungsscheines
im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB Zahlungen auf den Reisepreis fordern und
annehmen. Eine Anzahlung fordern wir erst nach Übermittlung des
Sicherungsscheines in Höhe von bis zu 20% des Reisepreises. Die Anzahlung
wird auf den Preis angerechnet. Die Restzahlung wird drei Wochen vor
Reiseantritt bei uns eingehend fällig, sofern der Sicherungsschein
übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 8.2 genannten
Grund abgesagt werden kann.
2.Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine
Übernachtung ein und übersteigt der Reispreis EUR 75,- nicht, so darf der
volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt
werden.
3.Sie erhalten rechtzeitig vor Reisebeginn sämtliche Reiseunterlagen
ausgehändigt. Falls aus zeitlichen Gründen die Zusendung der
Originalunterlagen nicht möglich ist, werden wir Ihnen die Voucher oder
Ihre Legitimation per Fax, Email, mündlich oder in ansonsten geeigneter
Weise übermitteln.
4.Preiserhöhung
1.Wir behalten uns vor, den mit dem Reisevertrag vereinbarten Preis im
Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte
Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für
die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu
ändern:
1.Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden
Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den
Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
2.a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir vom
Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
3.b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro
Beförderungsmittel geforderten zusätzlichen Beförderungskosten durch die
Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich
so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir vom Reisenden
verlangen.
2.Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben, wie
Hafen- oder Flughafengebühren, gegenüber uns erhöht, so kann der
Reisepreis um den entsprechenden, anteilen Betrag heraufgesetzt werden.
3.Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem
vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung
führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten sowie bei
Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren.
4.Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir den
Reisenden unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Eine Preiserhöhung ist
nur zulässig, wenn sie bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Reistermin
verlangt wird. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% ist der Reisende
berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme
an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn wir in
der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus
unserem Angebot anzubieten.
5.Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung über
die Änderung des Reisepreises uns gegenüber geltend zu machen.
5.Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn (Stornokosten) und
Umbuchung
1.Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Es wird
empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Der Veranstalter
verliert den Anspruch auf den Reisepreis, soweit der Kunde vor Reisebeginn
zurücktritt oder die Reise nicht antritt. Bei Rücktritt oder Nichtantritt
der Reise kann der Veranstalter Ersatz für die getroffenen
Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen, soweit der
Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt
vorliegt. Bei der Berechung des Ersatzanspruches sind gewöhnlich ersparte
Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der
Reiseleistungen zu berücksichtigen. Der Veranstalter kann diesen
Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach
der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten
Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschal pro
Person wie folgt berechnen:
a.a) bei Flugpauschalreisen:
a.bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20%
b.ab dem 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%
c.ab dem 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 40%
d.ab dem 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50%
e.ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 55%
f.ab Nichtantritt 75%
b) bei Kreuzfahrten:
1.bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 25%
2.ab dem 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 40%
3.ab dem 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 60%
4.ab dem 14. vor Reiseantritt 80%
c) Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Appartements:
1.zum 61. Tag vor Reiseantritt 20%
2.dem 60. bis 35. Tag vor Reiseantritt 50%
3.dem 34. Tag vor Reiseantritt 80%
2.Dem Kunden bleibt es unbenommen, uns nachzuweisen, dass uns kein oder
ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von uns
geforderte Pauschale.
3.Wir empfehlen dringend den Abschluss einer
Reiserücktrittskostenversicherung.
4.Auf Umbuchungen (z.B. Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des
Ortes des Reiseantritts, der Beförderungsart, der Unterkunft, o.ä.)
besteht kein Anspruch. Erfüllen wir den Umbuchungswunsch gleichwohl werden
pauschal EUR 25,- pro Person (bei Nur-Flug-Leistungen EUR 15,- pro Person
) berechnet.
Nach Beginn der in Ziffer 5.1. genannten Fristen ist eine Umbuchung
grundsätzlich ausgeschlossen.
6.Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Bei nicht in Anspruch genommenen ordnungsgemäß angebotenen Leistungen
wegen vorzeitiger Rückreise oder sonstigen zwingenden Gründen, werden wir
uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen
bemühen. Die Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche
Leistungen handelt oder wenn gesetzliche oder behördliche Bestimmungen
entgegenstehen.
7.Kündigung durch uns aus Gründen im Verhalten des Reisenden
Wir können nach dem Antritt der Reise den Reisevertrag ohne Einhaltung
einer Frist kündigen,
wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig
stören oder Sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die
sofortige Auflösung des Vertrages gerechtfertigt ist. Trotz unserer
Kündigung behalten wir den Anspruch auf den vollen Reisepreis; wir müssen
uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile
anrechen lassen, die wir aus der anderweitigen Verwertung der nicht in
Anspruch genommenen Leistung erlangen, einschließlich der von unseren
Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
8.Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
1.Wegen Nichterreichens der Mindesteilnehmerzahl können wir nur dann
zurücktreten, wenn
2.a) in der Reiseausschreibung der betroffenen Reise die
Mindestteilnehmerzahl und der Zeitpunkt, bis zu welchem vor Reisebeginn
die Rücktrittserklärung beim Reisenden zugegangen sein muss, benannt wurde
und
3.b) auf diese Angaben in der Reisebestätigung deutlich lesbar hingewiesen
wurde.
4.Ein Reiserücktritt muss spätestens am 23. Tag vor dem vereinbarten
Reiseantritt beim Reisenden zugegangen sein. Ist bereits zu einem früheren
Zeitpunkt ersichtlich, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht
werden kann, erfolgt die Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich.
5.Wird die Reise wegen des Rücktritts nicht durchgeführt, wird die
geleistete Zahlung unverzüglich zurückerstattet.
9.Mitwirkungspflichten des Kunden
1.Sie sind verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering
zu halten.
2.Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich der
örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für
Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Besteht eine örtliche
Reiseleitung nicht, ist das Abhilfeverlangen an uns direkt zu richten.
3.Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und
leistet der Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe,
kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag
- in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen wird
Schriftform empfohlen - kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die
Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Veranstalter erkennbarem
Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe
bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von dem
Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des
Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist.
Wird der Vertrag danach aufgehoben, behält der Reisende den Anspruch auf
Rückbeförderung. Er schuldet dem Veranstalter nur den auf die in Anspruch
genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese
Leistungen für ihn von Interesse waren.
4.Schäden oder Zustellungsverzögerungen von Reisegepäck und Gütern bei
Flugreisen bittet der Veranstalter unverzüglich an Ort und Stelle,
spätestens jedoch binnen sieben Tagen nach Entdeckung des Schadens bei
Reisegepäck, bei Gütern binnen 14 Tagen seit der Annahme, im Falle einer
Verspätung spätestens 21 Tage, nachdem das Gepäck oder die Güter dem
Reisenden zur Verfügung gestellt worden sind, mittels Schadensanzeige (P.I.R.)
der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in
der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden
ist. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von
Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des
Veranstalters anzuzeigen.
10.Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
1.Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde
innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise
gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist
kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an
der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
2.Die Verjährung ist bei Verhandlungen über den Anspruch gehemmt, bis der
Reisende oder Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen
verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der
Hemmung ein.
3.Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen der gesetzlichen
Verjährungsfrist.
11.Pass-, Visa-, und Gesundheitsbestimmungen
1.Wir stehen dafür ein, dass Kunden, die Staatsangehörige der Europäischen
Gemeinschaft sind, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und
Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie deren eventuelle
Änderungen vor Reiseantritt unterrichtet werden. Für Angehörige anderer
Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
2.Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang
notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der
Reisende uns mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass die
Verzögerung von uns zu vertreten ist.
3.Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der
notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das
Einhalten der Zoll- und Devisenvorschriften. Alle Nachteile, insbesondere
die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser
Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der
Kunde durch den Veranstalter schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch
unterrichtet wurde.
4.Der Reisende sollte sich zusätzlich über Infektions- und Impfschutz
sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte
ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt
werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den
Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern,
reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen. Unberührt bleiben unsere
gesetzlichen Informationspflichten.
12.Informationspflicht zur Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens
Nach der EU-VO 2111/2005 ist der Veranstalter verpflichtet, den Reisenden
bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft
sämtlicher im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu erbringenden
Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht die ausführende
Fluggesellschaft noch nicht fest, ist zunächst die wahrscheinlich
durchführende Fluggesellschaft zu benennen und danach der Reisende
entsprechend zu informieren, sobald die ausführende Fluggesellschaft
feststeht. Bei einem Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft hat der
Veranstalter den Teilnehmer unverzüglich hierüber zu informieren. Die
Informationen über die ausführende Fluggesellschaft im Sinne der EU-VO
2111/2005 begründen keinen vertraglichen Anspruch auf die Durchführung der
Luftbeförderung mit der genannten Fluggesellschaft und stellen keine
Zusicherung dar, es sei denn, eine entsprechende Zusicherung ergibt sich
aus dem Reisevertrag. Soweit es in zulässiger Weise vertraglich vereinbart
ist, bleibt dem Veranstalter ein Wechsel der Fluggesellschaft ausdrücklich
vorbehalten.
Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005
veröffentlichte "gemeinschaftliche Liste" unsicherer Fluggesellschaften
ist auf der Internet-Seite http://ec.europa.eu/transport/air-ban/
abrufbar.
Linienflüge, Sonderflüge
(Netto-Fares,
Nego-Fares, No-Frills, Sondertarife, Iata)
Geltungsbereich
Die nachstehenden Bestimmungen gelten für Verträge über die Vermittlung
von touristischen Einzelleistungen, insbesondere Flugbuchungen, zwischen
dem Kunden und der Firma Nur-Flug-Tours („NFT“). Dabei tritt NFT im Rahmen
eines Reisevermittlungsvertrags ausschließlich als Vermittler für die
jeweiligen Reiseveranstalter und sonstigen Anbieter (z. B.
Fluggesellschaften, Hotels, Mietwagenanbieter, etc.) auf. NFT nimmt keinen
Einfluss auf die Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter und sonstigen
Anbieter.
1. Vertragsschluss und anzuwendendes Recht
1.1
Die von NFT angebotenen Leistungen stellen kein verbindliches
Vertragsangebot dar. Erst mit der Übermittlung persönlicher Daten und dem
Absenden des Online-Buchungsformulars erteilt der Kunde einen
verbindlichen Vermittlungsauftrag.
1.2
Wird der Auftrag per Email erteilt, erhält der Kunde eine Bestätigung per
Email mit der Angabe des Buchungscodes. Diese Eingangsbestätigung stellt
noch keine Annahme des Vermittlungsauftrags dar. Kommt ein
Vertragsschluss zustande, erhält der Kunde eine schriftliche Bestätigung.
1.3
Für das Vertragsverhältnis zwischen NFT und dem Kunden gelten die im
Einzelfall vertraglich getroffenen Vereinbarungen, die
Geschäftsbedingungen der Firma NFT sowie die gesetzlichen Vorschriften
der §§ 675, 631 ff. BGB. Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden
und dem Vertragspartner der vermittelten Leistung gelten ausschließlich
die mit diesem getroffenen Vereinbarungen, insbesondere dessen Reise- und
Geschäftsbedingungen. Auf das Vertragsverhältnis zwischen NFT und dem
Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
2. Bezahlung und Aushändigung der Reiseunterlagen
Der Reisepreis ist vor Versand der Reiseunterlagen zu leisten. Bei
Pauschalreisen erhält der Kunde mit den Reiseunterlagen einen
Sicherungsschein, mit dem die nach § 651 k BGB geforderte Absicherung des
Kunden dokumentiert wird.
Kann bei kurzfristigen Buchungen / kurzfristigen Änderungen, die der
Reisende nicht zu vertreten hat, eine rechtzeitige Zusendung der
Reiseunterlagen per Post nicht gewährleistet werden, so sind diese per
Kurier zuzustellen oder am Flughafen zu hinterlegen.
3. Leistungen / Nebenabreden
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der
Leistungsbeschreibung sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der
Reisebestätigung. Nebenabreden (Änderungen, Ergänzungen etc.) bedürfen
einer ausdrücklich schriftlichen Bestätigung durch NFT.
4. Leistungs- und Preisveränderungen
Nachträglich geänderte Leistungen treten an Stelle der ursprünglich
geschuldeten Leistung, sofern die Änderung erforderlich, unwesentlich und
vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt ist.
5. Preiserhöhungen
5.1 Allgemeine Flugleistungen
Preiserhöhungen aufgrund von Umständen, die erst nach Erteilung der
Reisebestätigung eingetreten sind, können dem Kunden belastet werden, wenn
zwischen Reisebestätigung und Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen.
Preiserhöhungen werden unverzüglich nach Bekannt werden dem Kunden
mitgeteilt. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % steht dem Kunden der
Rücktritt ohne Gebühren grundsätzlich frei. Der Kunde hat diese Rechte
unverzüglich nach der Erklärung von Nur-Flug-Tours über die Preiserhöhung
dieser gegenüber geltend zu machen. Alle geleisteten Zahlungen werden im
Rücktrittsfalle erstattet.
5.2 Anschlussflüge / Regionaltarife
Flugpreisangaben, die in der Buchungsbestätigung mit Regionaltarif
gekennzeichnet sind, stellen die unverbindliche Weitergabe des Flugpreises
dar, die der Leistungsträger als offiziellen Flugtarif für den jeweiligen
Streckenabschnitt veröffentlicht hat. Die Tarifangabe ist von
Nur-Flug-Tours als Vermittler mit der Sorgfalt eines ordentlichen
Kaufmanns recherchiert worden. Die Preisangabe gibt hier nur den aktuellen
Tarifstand bei Buchungen wieder. Als vereinbart gilt der aktuelle
veröffentlichte Tarif des Leistungsträgers zum Zeitpunkt der
Flugscheinausstellung. NFT empfiehlt und bietet an, Flugscheine für
Regionaltarife stets sofort ausstellen zu lassen.
6. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei NFT. Die Erklärung
durch eingeschriebenen Brief ist vorgeschrieben und muss bis zwei
Arbeitstage vor Abflug vorliegen. Telefonische Stornierungen können nicht
angenommen werden. Nur-Flug-Tours steht neben den Stornogebühren des
Leistungsträgers, die bis zu 100 % des Flugpreises betragen können,
eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 € pro stornierter Person zu.
6.1 Vermittlung von Charterflügen
Bis 31 Tage vor Reiseantritt 20%, mindestens 50,-- EUR
30 - 22 Tage vor Reiseantritt 25 %
21 - 15 Tage vor Reiseantritt 40 %
14 - 7 Tage vor Reiseantritt 50 %
ab 6 Tage vor Reiseantritt 100 %
Es gelten die Bedingungen der Charterveranstalter.
6.2 Gruppenreisen
Bei Gruppenreisen können besondere Rücktrittskosten berechnet werden. Wird
durch den Rücktritt die Mindestgruppengröße unterschritten, betragen die
Rücktrittskosten 100%
6.3 Umbuchungen
Umbuchungen sind wie Stornierungen und Neubuchungen zu behandeln.
Im übrigen gelten auch hier die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des
Veranstalters (z. B. Tarifbestimmungen der Fluggesellschaft, in denen
insbesondere bei Sondertarifen im Einzelfall bestimmt sein kann, dass ein
einmal ausgestelltes Ticket z. B. weder umbuchbar, noch
erstattungspflichtig ist).
Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung incl. Zusatzprämie
für nicht in Anspruch genommene Leistungen wird empfohlen.
7. Ersatzpersonen
Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, das ein Dritter in die
Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt, sofern dem nicht
besondere Gründe entgegenstehen. Bei der Stellung einer Ersatzperson
berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,-- EUR pro Person.
Eine Stellung einer Ersatzperson ist bei einem Linienflug nicht möglich.
8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Teilnehmerzahl
Bei Nichterreichen einer in der Leistungsbeschreibung festgesetzten
Mindestteilnehmerzahl ist Nur-Flug-Tours berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten. Der Rücktritt kann spätestens 3 Wochen vor Reiseantritt
erklärt werden. Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich
zurückerstattet.
9. Haftungsbeschränkung
Nur-Flug-Tours haftet für Schäden, die keine Personenschäden sind, nur bis
zur Höhe des dreifachen Reisepreises, es sei denn der Schaden wurde grob
fahrlässig / vorsätzlich herbeigeführt.
10. Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise
wichtigen Vorschriften wie Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und
Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile,
insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung
dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese
Vorschriften nach der Reiseanmeldung geändert werden sollten.
11. Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten sind gemäß den datenschutzrechtlichen
Bestimmungen, insbesondere dem Bundesdatenschutzgesetz, geschützt.
12. Flugzeiten
Soweit NFT vor Übersendung der Flugtickets Flugzeiten bekannt gibt, steht
dies unter dem Vorbehalt der Änderung seitens der Fluggesellschaft.
Anschluss- und Rückflugzeiten hat sich der Kunde 72 Stunden vor dem
jeweiligen Flugtermin von der Fluggesellschaft rückbestätigen zu lassen.
Für Flugverspätungen und Verzögerungen haftet Nur-Flug-Tours nicht, soweit
diese nicht auf ein Verschulden von Nur-Flug-Tours zurückzuführen sind,
auch wenn die Fluggesellschaft ihre Haftung insoweit wirksam
ausgeschlossen hat.
13. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand von Nur-Flug-Tours ist Fürstenfeldbruck. Gerichtsstand
für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im
Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder
deren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist, sowie für Passiv Prozesse, wird der Gerichtsstand
München vereinbart.
14. Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Reisebedingungen unwirksam bzw.
unzulässig sein, so hat dies keine Auswirkung auf den Bestand der übrigen
Reisebedingungen.
Leistungsträgerfür Linienflüge und Billigflüge:
Nur-Flug-Tours
Jakobusstraße 3
82140 Olching
Inhaber: Oliver Bornhak
Umsatzsteuer ID: DE237593929
info@nur-Flug-Tours.de
Leistungsträger im touristischen Bereich:
Schmetterling Reisen GmbH & Co. KG
Hauptstraße 131
D 91286 Geschwand-Obertrubach
Telefon: 01805 / 01071 710469*
* jeweils € 0,14 / Minute aus dem deutschen Festnetz,
maximal € 0,42 aus den Mobilfunknetzen
USt-Ident-Nr.: DE 228 187 638
Geschäftsführer: Willi Müller
Sitz: Geschwand
pers. haft. Gesellsch.: Schmetterling Reisen Verwaltungs-GmbH
HRA: Bamberg 10258
HRB: Bamberg 4749
Geschäftsführer: Cäcilie Müller und Willi Müller
E-Mail:
700323@schmetterling-argema.de
Postadresse: Schmetterling Reisen GmbH & Co. KG
Hauptstraße 131
D-91286 Geschwand
Über 35 Jahre Erfahrung in der TouristikSeit mehr als 35 Jahren im
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Unsere langjährigen Erfahrungen in der Reisebranche bescheren uns ca.
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unseres Buchungsservice nutzen.
Diese große Anzahl verdanken wir dem Vertrauen unserer Partner, um für
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zufrieden stellt.
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- eine kompetente Betreuung durch unsere fachkundigen
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- ein einfacher Buchungsabschluß und Zustellung der Reiseunterlagen und
- ggf. weitere Informationen
- Auskunft nach Buchung zu weiteren Fragen um Ihren Urlaub
Wir wünschen Ihnen eine schöne Reisezeit.
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